Zum Inhalt springen
Vitala Krankenfahrten GmbH

Ratgeber

Blog.

Gut informiert zur Krankenfahrt.

Verordnung, Kostenübernahme und Ablauf verständlich erklärt, dazu Neuigkeiten aus unserem Team.

Vitala-Fahrzeuge auf dem Firmenhof
Vitala-Fahrzeuge auf dem FirmenhofRatgeber

22. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit

Krankenbeförderung Düsseldorf: Leistungen, Kosten und Verordnung im Überblick

Wer in Düsseldorf regelmäßig zur Dialyse, zur Chemotherapie oder zu einer Reha-Klinik muss, steht schnell vor denselben Fragen: Welche Fahrt zahlt die Krankenkasse?

Weiterlesen

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen.

Alle Antworten gesammelt finden Sie auf der Seite Häufige Fragen.

Unter einer Krankenbeförderung versteht man den Transport von Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mit dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Behandlungs- und Untersuchungsterminen kommen können.

Voraussetzung ist, dass die Patienten während der Fahrt keine medizinische Betreuung benötigen.

Ein Krankentransport ist dann erforderlich, wenn während der Fahrt eine medizinische Behandlung weitergeführt werden muss oder eine Betreuung durch medizinisch geschultes Personal nötig ist.

Die Krankenfahrt ist für alle Personen gedacht, die nicht mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Untersuchungs- oder Behandlungsterminen in einer medizinischen Einrichtung kommen können.

Sobald Sie vom Arzt eine Verordnung für die Krankenbeförderung erhalten und Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt die Krankenkasse in den meisten Fällen die Transportkosten.

Das gilt auch, sofern Sie Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung haben oder im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ vermerkt sind. Ebenso gilt es bei einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Mobilität für die Fahrt zu ambulanten Behandlungen oder Untersuchungen, nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Für gesetzlich Versicherte beträgt der Eigenanteil je Fahrt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Fahrt kostet.

Der Eigenanteil ist für jede Fahrt zu leisten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab.

Anspruch besteht für Fahrten zu ambulanten Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt verkürzen oder vermeiden. Das gilt ebenso für Patienten in Strahlen- oder Chemotherapie oder in Dialysebehandlung.

Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen Transportschein für medizinisch notwendige Fahrten, sofern im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ vermerkt sind oder sie Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung haben.

Auch Personen mit vorübergehend stark eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf einen Transportschein, nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Frage nicht dabei? Rufen Sie uns an.

0211 – 230 49 200

Planen Sie jetzt Ihre Fahrt. Wir beraten Sie unverbindlich.

Fragen Sie online an oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie zu Verordnung, Transportart und Abrechnung.