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Vitala Krankenfahrten GmbH

Ratgeber

Fahrdienst zur Schön Klinik in Düsseldorf Heerdt

23. November 2021 · 2 Min. Lesezeit

Tragestuhl vor dem geöffneten Heck eines Vitala-Fahrzeugs

Fahrdienst zur Schön Klinik mit Vitala Krankenfahrten

Sie sind Patient / Patientin der Schön Klinik und aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, eigenständig zu Behandlungsterminen zu fahren? In diesem Fall vereinbaren Sie mit dem Fahrdienst zur Schön Klinik der Vitala Krankenfahrten GmbH einen Termin. Die gut ausgebildeten Mitarbeiter holen Sie zuhause ab und stellen sicher, dass Sie Ihr Ziel pünktlich und komfortabel erreichen.

Wann haben Sie Anspruch auf den Fahrdienst zur Schön Klinik?

Sobald Sie eine ärztliche Verordnung für den Fahrdienst zur Schön Klinik vom behandelnden Arzt erhalten, haben Sie Anspruch auf die von der Krankenkasse bezahlte Fahrt mit dem Fahrdienst zur Schön Klinik. Diese ärztliche Verordnung darf jedoch nur ausgestellt werden, wenn sie medizinisch begründet ist.

Nehmen Sie Termine im Rahmen einer ambulanten oder stationären Reha-Maßnahme wahr, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und eine Kostenübernahme, die wir gern für Sie anfragen. In vielen Fällen ist auch die Rentenversicherung der Träger der Fahrten.

Eine Ausnahme von der Genehmigung durch die Krankenkasse gilt für Personen mit Pflegegrad oder einer Schwerbehinderung. Hier reichen Sie die Fahrtkosten einfach ein.

Folgende Patienten haben gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme für den Fahrdienst zur Schön Klinik und benötigen nur die ärztliche Verordnung:

  • Patienten ab Pflegegrad 3 zur zwingend erforderlichen Behandlung mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität
  • Personen mit Pflegegrad 4 und 5
  • Personen mit schwerer Behinderung und dem Ausweiseintrag aG, Bl oder H

Sie sind aufgrund einer vorübergehenden Schwerbehinderung in Ihrer Mobilität entsprechend beeinträchtigt und werden mindestens sechs Monate ambulant behandelt? Dann benötigen Sie keinen Schwerbehindertenausweis als Nachweis. In diesen Fällen wird der Fahrdienst zur Schön Klinik von der Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung bewilligt. Sie benötigen nur die ärztliche Verordnung.

In allen Situationen verrechnet die Vitala Krankenfahrten GmbH direkt mit der Krankenkasse. Sie bezahlen nur den gesetzlichen Selbstbehalt in Höhe von 10 %. Dieser ist mit mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro begrenzt.

Vom sitzenden Transport bis zur Liegendfahrt

Die modernen Fahrzeuge der Vitala Krankenfahrten GmbH sind komfortabel und mit neuester Technik ausgestattet. Dadurch sind normale Fahrten im Sitzen genauso möglich, wie Liegendfahrten oder die Fahrt im eigenen Rollstuhl. In allen Situationen sorgen modernste Rückhaltesysteme während der Fahrt mit dem Fahrdienst zur Schön Klinik für Ihre Sicherheit.

Planen Sie jetzt Ihre Fahrt. Wir beraten Sie unverbindlich.

Fragen Sie online an oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie zu Verordnung, Transportart und Abrechnung.