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Vitala Krankenfahrten GmbH

ABLAUF & KOSTEN

So läuft Ihre Fahrt ab.

Und so wird abgerechnet.

Schritt für Schritt: wie Ihre Fahrt abläuft, was die Krankenkasse übernimmt und welchen Eigenanteil Sie tragen. Die Abrechnung mit der Kasse übernehmen wir.

Auch private Fahrten ohne Verordnung möglich

Weißer Mercedes Vito mit Vitala-Beschriftung und Telefonnummer
  • Keine VorkasseWenn Ihre Krankenkasse zahlt
  • Höchstens 10 € pro FahrtGesetzlicher Eigenanteil
  • Direkt mit der KasseWir rechnen für Sie ab
  • Auch privatFahrten ohne Verordnung

Der Ablauf

In sechs Schritten zum Termin.

So läuft eine Fahrt ab, wenn Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Bei privaten Fahrten entfallen Verordnung und Abrechnung mit der Kasse.
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    Verordnung vom Arzt

    Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder die Klinik stellt die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ aus. Ist die Fahrt genehmigungspflichtig, kümmern wir uns um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse. Senden Sie uns die Verordnung gern vorab per E-Mail oder als Foto. Das Original brauchen wir für die Abrechnung.

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    Fahrt anfragen

    Rufen Sie uns an oder fragen Sie online oder per E-Mail an. Nennen Sie uns Abholadresse, Ziel und Uhrzeit und ob Sie in unserem Stuhl, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend fahren. Gebucht ist Ihre Fahrt erst, wenn wir sie Ihnen bestätigt haben. Regelmäßige Termine vereinbaren Sie auf Wunsch alle auf einmal.

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    Abholung in der Wohnung

    Unsere Fahrer holen Sie pünktlich in Ihrer Wohnung ab, helfen beim Einsteigen und nehmen Rollstuhl oder Tragestuhl mit.

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    Sicher zum Termin

    Wir bringen Sie sicher an Ihr Ziel, in Düsseldorf oder bundesweit. Dort begleiten wir Sie hinein, zum Beispiel bis in die Praxis.

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    Rückfahrt

    Auf Wunsch warten wir während Ihres Termins mit Ihnen oder holen Sie pünktlich wieder ab und bringen Sie nach Hause.

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    Abrechnung mit der Kasse

    Sie übergeben die Verordnung im Original bei der Abholung. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung oder unterzeichnen eine Abtretungserklärung (abhängig von Ihrem Versicherungstarif).

Verordnung

Verordnung und Transportschein.

Soll die Krankenkasse Ihre Fahrt übernehmen, brauchen Sie eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“. Sie heißt auch Muster 4 oder Transportschein. Ihre Ärztin, Ihr Arzt oder die Klinik stellt sie vor der Fahrt aus. Nur in Notfällen ist eine nachträgliche Verordnung zulässig. Bei planbaren Fahrten sollten Sie die Verordnung vorher einholen, sonst riskieren Sie, die Kosten selbst tragen zu müssen.

Auf der Verordnung markiert die Praxis auch das geeignete Beförderungsmittel und besondere Anforderungen wie Rollstuhl, Tragestuhl oder liegende Beförderung. Bei Dauerbehandlungen kann die Praxis eine Serienverordnung über einen längeren Zeitraum ausstellen. Änderungen auf dem Formular brauchen eine neue Unterschrift und den Stempel der Praxis.

Die Genehmigung übernehmen wir

Ist die Fahrt genehmigungspflichtig, etwa zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie, kümmern wir uns um die Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse. Senden Sie uns die Verordnung gern vorab per E-Mail oder als Foto. Das Original brauchen wir für die Abrechnung.

Anspruch auf einen Transportschein besteht unter anderem bei:

  • Fahrten zur stationären Behandlung im Krankenhaus, auch vor- und nachstationär
  • ambulanten Behandlungen, die einen Krankenhausaufenthalt verkürzen oder vermeiden
  • Fahrten zu Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie
  • Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
  • Pflegegrad 4 oder 5 sowie Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung
  • vorübergehend stark eingeschränkter Mobilität, nach vorheriger Genehmigung der Krankenkasse

Eigenanteil und Zuzahlung

Das zahlt die Kasse. Das zahlen Sie.

Als offiziell zugelassener Beförderungsdienst rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Als gesetzlich Versicherte gehen Sie nicht in Vorkasse und zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht.
  • 10 %der Fahrtkosten als Eigenanteil
  • 5 €mindestens pro Fahrt
  • 10 €höchstens pro Fahrt

Gilt für gesetzlich Versicherte.

  • Pro Fahrt, also je Richtung

    Der Eigenanteil fällt für jede einzelne Fahrt an, also für Hin- und Rückfahrt getrennt. Er ist nie höher als die tatsächlichen Kosten.

  • Konsiliarfahrt ohne Eigenanteil

    Bei einer ärztlich verordneten Konsiliarfahrt während eines stationären Krankenhausaufenthalts fällt kein Eigenanteil an. Fahren Sie von zu Hause zum Konsiliararzt, gilt der übliche Eigenanteil.

  • Jährliche Belastungsgrenze

    In der Regel 2 Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres beantragen.

Versicherung

Gesetzlich, privat oder Selbstzahler.

Unseren Service können Sie uneingeschränkt nutzen, ob für die Fahrt zum Arzt, zur Dialyse oder in die Reha. Nur die Abrechnung unterscheidet sich.
  • Gesetzlich versichert

    • Verordnung vom Arzt, die Genehmigung bei der Kasse übernehmen wir
    • Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab
    • Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil
    • Keine Vorkasse
  • Privat versichert

    • Private Krankenversicherungen erstatten ärztlich verordnete, medizinisch notwendige Fahrten in der Regel, je nach Tarif
    • Mit Abtretungserklärung (abhängig von Ihrem Versicherungstarif) rechnen wir direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab
    • Oder Sie erhalten eine transparente Rechnung mit Wegstrecke, Wartezeiten und Hilfsmitteln
    • Alle Unterlagen für Versicherung oder Beihilfestelle
  • Selbstzahler

    • Jederzeit buchbar, auch ohne Verordnung
    • Transparentes Angebot vor der Fahrt
    • Zum Beispiel für Freizeitaktivitäten
    • Abrechnung direkt mit Ihnen, keine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse

Gut zu wissen

Krankenfahrt oder Krankentransport?

Welche Beförderung Sie brauchen, gibt Ihr Arzt nach Ihrem Gesundheitszustand vor. Achten Sie deshalb schon bei der Verordnung darauf, dass sie zu Ihrer Situation passt.
Unser Angebot

Krankenfahrt

Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mit dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrem Termin kommen, während der Fahrt aber keine medizinische Betreuung brauchen.

  • im Stuhl, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend
  • Abholung in der Wohnung
  • Hilfe beim Einsteigen

Krankentransport

Nötig, wenn während der Fahrt eine Behandlung weitergeführt werden muss oder medizinisch geschultes Personal Sie betreuen muss.

  • spezieller Krankentransportwagen (KTW)
  • medizinische Ausrüstung, etwa eine Sauerstoffanlage
  • Geräte zur Überwachung der Vitalfunktionen

Krankentransporte mit medizinischer Betreuung (KTW) führen wir selbst nicht durch. Brauchen Sie einen Krankentransport, beraten wir Sie gern und helfen bei der Organisation.

0211 – 230 49 200

Vorbereitung

Gut vorbereitet auf die Fahrt.

Vier Tipps, damit Ihre Fahrt ohne Hektik und Wartezeiten abläuft.
  • Früh anfragen

    Melden Sie sich, sobald Sie Ihren Termin kennen. Planbare Termine wie Dialyse oder Reha-Antritt sollten mit mindestens 24 bis 48 Stunden Vorlauf angefragt werden. Kurzfristige Fahrten sind nach Verfügbarkeit möglich, auch am selben Tag mit mindestens 45 Minuten Vorlauf. Online sind Abholzeiten von 6 bis 18 Uhr möglich, andere Zeiten bitte telefonisch. Fahrten am Sonntag fragen Sie online montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr an, sonst bitte telefonisch.

  • Abfahrbereit sein

    Seien Sie zur vereinbarten Zeit abfahrbereit. Unser Fahrer holt Sie pünktlich direkt in Ihrer Wohnung ab.

  • Sagen, was Sie brauchen

    Teilen Sie uns bitte bereits bei der Terminvereinbarung mit, was Sie brauchen, zum Beispiel welche Position Sie für die Fahrt benötigen. Eine Begleitperson, zum Beispiel ein Angehöriger, kann mitfahren.

  • Rückfahrt mitplanen

    Planen Sie die Rückfahrt am besten gleich mit, um Wartezeiten zu vermeiden.

Das sollten Sie dabeihaben.

  • Die Verordnung, wenn die Krankenkasse die Fahrt übernimmt
  • Ihre Krankenversicherungskarte und einen Ausweis
  • Unterlagen für Ihren Termin, etwa Arztpapiere oder eine Überweisung
  • Eine Liste Ihrer aktuellen Medikamente und Allergien für Ihren Arzttermin

Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen.

Alle Antworten gesammelt finden Sie auf der Seite Häufige Fragen.

Ein Krankentransport ist dann erforderlich, wenn während der Fahrt eine medizinische Behandlung weitergeführt werden muss oder eine Betreuung durch medizinisch geschultes Personal nötig ist.

Die Krankenfahrt ist für alle Personen gedacht, die nicht mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Untersuchungs- oder Behandlungsterminen in einer medizinischen Einrichtung kommen können.

Sobald Sie vom Arzt eine Verordnung für die Krankenbeförderung erhalten und Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt die Krankenkasse in den meisten Fällen die Transportkosten.

Das gilt auch, sofern Sie Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung haben oder im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ vermerkt sind. Ebenso gilt es bei einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Mobilität für die Fahrt zu ambulanten Behandlungen oder Untersuchungen, nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Für gesetzlich Versicherte beträgt der Eigenanteil je Fahrt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Fahrt kostet.

Der Eigenanteil ist für jede Fahrt zu leisten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab.

Anspruch besteht für Fahrten zu ambulanten Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt verkürzen oder vermeiden. Das gilt ebenso für Patienten in Strahlen- oder Chemotherapie oder in Dialysebehandlung.

Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen Transportschein für medizinisch notwendige Fahrten, sofern im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ vermerkt sind oder sie Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung haben.

Auch Personen mit vorübergehend stark eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf einen Transportschein, nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Soll die Krankenkasse die Fahrt übernehmen, muss sie ärztlich verordnet werden. Sobald Sie die ärztliche Verordnung haben, vereinbaren Sie Ihren Termin mit Vitala Krankenfahrten telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf unserer Website. Anfragen über das Formular bestätigen wir Ihnen per Telefon oder E-Mail. Senden Sie uns die Verordnung gern vorab per E-Mail oder als Foto. Das Original brauchen wir für die Abrechnung.

Bei regelmäßigen Terminen können Sie auf Wunsch auch alle Termine gleichzeitig buchen.

Nein. Mit dem Formular senden Sie uns eine Anfrage. Danach bekommen Sie eine automatische E-Mail, dass Ihre Anfrage angekommen ist. Diese E-Mail ist noch keine Bestätigung.

Unsere Disposition prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Ihnen, per Telefon oder per E-Mail. Erst mit unserer Bestätigung ist Ihre Fahrt gebucht. Ohne Bestätigung ist keine Fahrt eingeplant.

Die Fahrt rückt näher und Sie haben noch nichts von uns gehört? Dann rufen Sie uns bitte an.

Natürlich fahren wir Sie auch im privaten Rahmen, auch im Rollstuhl oder im Tragestuhl.

Wir passen uns an Ihre individuellen Bedürfnisse an und sorgen dafür, dass Sie sich stets gut betreut fühlen. Dabei sind wir zuverlässig wie immer, damit Sie pünktlich an Ihrem Wunschziel ankommen.

Frage nicht dabei? Rufen Sie uns an.

0211 – 230 49 200

Planen Sie jetzt Ihre Fahrt. Wir beraten Sie unverbindlich.

Fragen Sie online an oder rufen Sie uns an. Wir beraten Sie zu Verordnung, Transportart und Abrechnung.