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Vitala Krankenfahrten GmbH

Häufige Fragen

Fragen und Antworten.

Rund um Ihre Krankenfahrt.

Kosten, Transportschein, Buchung und Ablauf: Hier finden Sie alle Antworten an einem Ort. Suchen Sie nach einem Stichwort oder wählen Sie ein Thema.

Vitala-Fahrzeuge auf dem Firmenhof

37 Fragen

Unter einer Krankenbeförderung versteht man den Transport von Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mit dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Behandlungs- und Untersuchungsterminen kommen können.

Voraussetzung ist, dass die Patienten während der Fahrt keine medizinische Betreuung benötigen.

Ein Krankentransport ist dann erforderlich, wenn während der Fahrt eine medizinische Behandlung weitergeführt werden muss oder eine Betreuung durch medizinisch geschultes Personal nötig ist.

Die Krankenfahrt ist für alle Personen gedacht, die nicht mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Untersuchungs- oder Behandlungsterminen in einer medizinischen Einrichtung kommen können.

Bei einer qualifizierten Krankenbeförderung muss der Patient von einer medizinisch geschulten Person wie einem Rettungssanitäter begleitet werden.

Diese Person muss fachlich in der Lage sein, vom Arzt angewiesene Behandlungen während der Fahrt weiterzuführen oder die Vitalfunktionen zu kontrollieren.

Krankentransporte mit medizinischer Betreuung (KTW) führt Vitala nicht durch. Brauchen Sie einen Krankentransport, beraten wir Sie gern und helfen bei der Organisation.

Arztfahrten sind medizinisch erforderliche Fahrten mit einem Dienstleister wie Vitala zu Untersuchungen oder Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus.

Sollen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, müssen sie ärztlich verordnet werden.

Dialysefahrten bringen Sie zu Ihrer regelmäßigen Dialysebehandlung. Nach der Behandlung holt Sie der Fahrer wieder ab und bringt Sie nach Hause.

Wie alle Krankenfahrten, die die Krankenkasse übernimmt, müssen auch diese Fahrten ärztlich verordnet werden.

Konsiliarfahrten sind Fahrten zu einem Konsiliararzt. Sie werden häufig vom Krankenhaus in Auftrag gegeben, um den Patienten zur Untersuchung zu einem Spezialisten zu bringen.

Ist während der Fahrt keine Betreuung durch eine medizinische Fachkraft erforderlich, ist die Krankenfahrt eine komfortable und vernünftige Lösung.

Bei Liegendfahrten erfolgt der Transport in liegender Position. Die Liegendfahrt muss vom zuständigen Arzt verordnet werden.

Gehunfähige Patienten holen die Vitala-Mitarbeiter bereits in der Wohnung ab und bringen sie bei Bedarf auch wieder zurück.

Bei einer Rollstuhlfahrt fahren Sie im eigenen Rollstuhl im Fahrzeug mit. Auf Wunsch unterstützen Sie die Vitala-Mitarbeiter auf dem Weg aus Ihrer Wohnung bis ins Fahrzeug, das Sie über eine komfortable und sichere Rampe befahren.

Die Vitala-Fahrzeuge eignen sich auch für die sichere Fahrt mit breiten Rollstühlen.

Ja. Die Fahrt erfolgt im eigenen Rollstuhl, denn die Vitala-Fahrzeuge sind mit einem speziellen Sicherungs- und Rückhaltesystem für Rollstühle und Rollstuhlfahrer ausgestattet. Die integrierten Systeme eignen sich für Rollstühle unterschiedlicher Breite, auch für Überbreiten.

Selbstverständlich können Sie auch außerhalb des Rollstuhls mitfahren, wenn Sie das bevorzugen.

Ist keine Liegendfahrt erforderlich, lässt Ihre gesundheitliche Verfassung es aber nicht zu, die Wege zwischen Wohnung, Fahrzeug und Arzt- oder Behandlungspraxis zu Fuß zurückzulegen, fahren Sie im Tragestuhl. Damit lassen sich auch Hindernisse wie Stufen und Treppen überwinden.

Die Vitala-Mitarbeiter holen Sie bereits in der Wohnung mit dem komfortablen Tragestuhl ab.

Ihr behandelnder Arzt gibt die Art des Transports vor, und wir sorgen dafür, dass diese Vorgaben zuverlässig erfüllt werden. Ob in unserem Stuhl, liegend, im Tragestuhl oder im Rollstuhl: Wir bieten Ihnen jede Möglichkeit für eine schonende Fahrt.

Fühlen Sie sich ausreichend wohl, nehmen Sie in unserem Stuhl Platz. Für geschwächte Patienten gibt es die schonende Liegendfahrt. Im Rollstuhl befahren Sie das Fahrzeug über eine Rampe und sind während der Fahrt mit einer speziellen Rückhaltevorrichtung gesichert.

Sobald Sie vom Arzt eine Verordnung für die Krankenbeförderung erhalten und Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt die Krankenkasse in den meisten Fällen die Transportkosten.

Das gilt auch, sofern Sie Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung haben oder im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ vermerkt sind. Ebenso gilt es bei einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Mobilität für die Fahrt zu ambulanten Behandlungen oder Untersuchungen, nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Wenn Sie eine ärztliche Verordnung besitzen und die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für die Arztfahrt.

Dialysefahrten zählen zu den Krankenfahrten, die zwingend erforderlich sind, denn die Dialyse ist eine ambulante Behandlung mit einem vorgegebenen Therapieplan.

Liegt eine ärztliche Verordnung vor und hat die Krankenkasse die Fahrten genehmigt, übernimmt sie daher die Kosten abzüglich des Eigenanteils. Um die Genehmigung kümmern wir uns.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Konsiliarfahrten, sofern sie ärztlich verordnet und mit einem stationären Aufenthalt verbunden sind.

In allen anderen Fällen ist vorher die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten nach Genehmigung, oder der jeweilige Kostenträger trägt sie.

Die Liegendfahrt ist eine ärztlich verordnete Krankenfahrt. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten mit Ausnahme des Eigenanteils.

Wenn der Arzt die Rollstuhlfahrt verordnet und Sie die Voraussetzungen erfüllen, übernimmt die Krankenkasse normalerweise die Kosten.

Liegt eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität vor und erfüllen Sie die Voraussetzungen, übernimmt die Krankenkasse in den meisten Fällen die Kosten. Bei einer vorübergehend beeinträchtigten Mobilität ist das ebenfalls möglich, allerdings muss die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigen.

Tragestuhlfahrten sind normale Krankenfahrten. Die Krankenkasse übernimmt sie nach ärztlicher Verordnung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Abhängig von der Erkrankung oder davon, ob Sie einen Pflegegrad haben, kann eine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich sein.

Ja, wenn Sie eine ärztliche Verordnung für die Krankenbeförderung zur Reha und eine Kostenübernahme haben. Die Kostenübernahme fragen wir gern für Sie an.

In vielen Fällen ist auch die Rentenversicherung der Träger der Rehafahrt. Wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab, bei privat Versicherten abhängig von Ihrem Versicherungstarif.

Für gesetzlich Versicherte beträgt der Eigenanteil je Fahrt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Fahrt kostet.

Der Eigenanteil ist für jede Fahrt zu leisten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab.

Für gesetzlich Versicherte beträgt der Eigenanteil je Fahrt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, aber nie mehr als die Fahrt kostet.

Der Eigenanteil ist für jede Fahrt zu leisten, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht. Bei privat Versicherten hängt die Erstattung vom Tarif ab.

Handelt es sich um eine ärztlich verordnete Konsiliarfahrt im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts, fällt kein Eigenanteil an.

Fahren Sie von Ihrer privaten Adresse zum Konsiliararzt, gilt der Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt.

Sind Sie gesetzlich versichert, zahlen Sie nur den gesetzlichen Eigenanteil von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt.

Das gilt unabhängig davon, wie weit die Reha-Klinik entfernt ist.

Anspruch besteht für Fahrten zu ambulanten Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt verkürzen oder vermeiden. Das gilt ebenso für Patienten in Strahlen- oder Chemotherapie oder in Dialysebehandlung.

Schwerbehinderte haben Anspruch auf einen Transportschein für medizinisch notwendige Fahrten, sofern im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ vermerkt sind oder sie Pflegegrad 4 oder 5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung haben.

Auch Personen mit vorübergehend stark eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf einen Transportschein, nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Soll die Krankenkasse die Fahrt übernehmen, muss sie ärztlich verordnet werden. Sobald Sie die ärztliche Verordnung haben, vereinbaren Sie Ihren Termin mit Vitala Krankenfahrten telefonisch, per E-Mail oder über das Formular auf unserer Website. Anfragen über das Formular bestätigen wir Ihnen per Telefon oder E-Mail. Senden Sie uns die Verordnung gern vorab per E-Mail oder als Foto. Das Original brauchen wir für die Abrechnung.

Bei regelmäßigen Terminen können Sie auf Wunsch auch alle Termine gleichzeitig buchen.

Nein. Mit dem Formular senden Sie uns eine Anfrage. Danach bekommen Sie eine automatische E-Mail, dass Ihre Anfrage angekommen ist. Diese E-Mail ist noch keine Bestätigung.

Unsere Disposition prüft Ihre Anfrage und meldet sich bei Ihnen, per Telefon oder per E-Mail. Erst mit unserer Bestätigung ist Ihre Fahrt gebucht. Ohne Bestätigung ist keine Fahrt eingeplant.

Die Fahrt rückt näher und Sie haben noch nichts von uns gehört? Dann rufen Sie uns bitte an.

Bei allen Krankenfahrten legen Vitala und alle Mitarbeiter großen Wert auf die Einhaltung aller Hygienevorschriften. Die Fahrzeuge werden regelmäßig entsprechend den Hygienevorschriften gründlich gereinigt und gut gelüftet, bevor Sie in das Fahrzeug steigen.

Unsere Mitarbeiter holen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin an der vereinbarten Adresse ab. Schon bei der Terminvereinbarung berücksichtigen wir die allgemeine Verkehrssituation.

So können Sie sich darauf verlassen, dass Sie Ihren Termin beim Arzt pünktlich wahrnehmen.

Um Ihnen die Fahrt so komfortabel wie möglich zu machen, begleiten wir Sie auf dem gesamten Weg. Wir holen Sie in Ihrer Wohnung ab und bringen Sie bis an Ihr Ziel.

Dort begleiten wir Sie hinein, zum Beispiel bis in die Arztpraxis oder ins Dialysezentrum. Anschließend warten wir gemeinsam mit Ihnen oder holen Sie nach Ihrem Termin pünktlich für den Heimweg wieder ab.

Die Vitala-Fahrzeuge sind mit einem Sicherheitssystem ausgestattet, das speziell für Liegendfahrten entwickelt wurde.

Dabei achten wir darauf, dass Sie nicht nur sicher, sondern auch komfortabel liegen.

Die Vitala-Fahrzeuge sind mit speziellen Rückhaltesystemen ausgestattet. Spezialgurte halten Ihren Rollstuhl sicher am Fahrzeugboden.

Sie bleiben während der Fahrt im Rollstuhl sitzen und werden über ein spezielles Sicherungssystem zuverlässig und komfortabel gesichert.

Alle Vitala-Fahrzeuge sind mit hochwertigen Sicherungssystemen ausgestattet, die den Tragestuhl zuverlässig in einer sicheren Position halten.

Sie selbst werden zusätzlich mit einem eigens dafür vorgesehenen Sicherungssystem gesichert, sodass Sie komfortabel und sicher unterwegs sind.

Ja. Wir fahren Sie bundesweit zur Reha, ob in eine Klinik im Großraum Düsseldorf oder in ein weit entferntes Kur-Zentrum in einem anderen Bundesland. Auf längeren Fahrten stimmen wir die Pausen auf Ihre Bedürfnisse ab.

Auch die Rückfahrt übernehmen wir: Sind die Reha-Maßnahmen abgeschlossen, erwarten wir Sie vor der Reha-Klinik und bringen Sie nach Hause.

Ja, der Personenbeförderungsschein ist Voraussetzung.

Außerdem brauchen Sie den Führerschein Klasse B, mindestens zwei Jahre Fahrpraxis und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.

Sie brauchen den Führerschein Klasse B, den Personenbeförderungsschein, mindestens zwei Jahre Fahrpraxis und ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.

Außerdem sollten Sie körperlich belastbar und teamfähig sein, gute Deutschkenntnisse haben und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild achten. Vor allem wünschen wir uns Freude an der Arbeit mit Menschen und einen einfühlsamen Umgang mit ihnen.

Sie bewerben sich über unser Bewerbungsformular. Dort geben Sie Ihre Kontaktdaten an und beantworten ein paar kurze Fragen: ob Sie schon Erfahrung mit Krankenfahrten haben, ob Sie körperlich fit sind, ob Sie einen Personenbeförderungsschein besitzen und seit wann Sie Ihren Führerschein haben.

In einer kurzen Nachricht erzählen Sie uns etwas über sich. Wir freuen uns darauf, Sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen.

Natürlich fahren wir Sie auch im privaten Rahmen, auch im Rollstuhl oder im Tragestuhl.

Wir passen uns an Ihre individuellen Bedürfnisse an und sorgen dafür, dass Sie sich stets gut betreut fühlen. Dabei sind wir zuverlässig wie immer, damit Sie pünktlich an Ihrem Wunschziel ankommen.

Frage nicht dabei? Rufen Sie uns an.

0211 – 230 49 200

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